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Alleinerziehende müssen ab dem dritten Lebensjahr des Kindes Vollzeit arbeiten

Die Richter beim Bundesgerichtshof haben entschieden, dass alleinerziehende Eltern ab dem 3. Lebensjahr wieder Vollzeit arbeiten müssen und keinen Betreuungsunterhalt mehr vom getrennt lebenden Partner verlangen können (Urteil vom 15.06.2011, Aktenzeichen XII ZR 94/09).

Grundsätzlich kein Betreuungsunterhalt

Die Richter wiesen darauf hin, dass auf Grund der Möglichkeit der Ganztagsbetreuung in KiTas und Schulen, eine Vollzeittätigkeit des alleinerziehenden Elternteils grundsätzlich zumutbar ist und auch nicht dem Kindeswohl widerspricht. Daher können solche Eltern vom geschiedenen Partner im Regelfall keinen Betreuungsunterhalt mehr verlangen. Dieser könne nur noch geltend gemacht werden, wenn es hierfür triftige Gründe gebe.

Mein Kommentar:
Ein schwieriges Urteil, wenn man bedenkt, dass es nicht genügend Ganztagsplätze gibt und gerade im ländlichen Bereich die Öffnungszeiten vieler KiTas keine geregelte berufliche Tätigkeit zulassen.